Seit vielen Jahrzehnten, ermöglichen Bausparverträge den Zugang zum Eigenheim, helfen Steuern sparen oder werden einfach genutzt um Eigenmittel anzusammeln. Sollte man überhaupt noch einen Bausparvertrag abschließen? Sind sie alle gleichwertig? Warum ist dieses Sparprodukt in Luxemburg so erfolgreich?
Der Bausparvertrag erfreut sich grosser Beliebtheit, auch bei denjenigen, die noch kein Immobilienprojekt haben.
Um die Gründe für diesen Erfolg zu erfahren, haben wir den Branchenexperten Georges Spanier, CEO von CREDITSIMMO.LU, um seine Meinung gebeten. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung dieses Interviews.
Der Bausparvertrag ist eine Sparmöglichkeit, die Sie bei der Finanzierung Ihrer Immobilie unterstützt. Bei Bedarf, steht Ihnen so das nötige Eigenkapital für einen Immobilienkauf zur Verfügung.
Da der feste Zinssatz von Anfang an bekannt ist, ist der Bausparvertrag langfristig auch eine „Absicherung" gegen steigende Zinsen.
Der Bausparvertrag ist nicht natürlich nicht zwingend erforderlich, um ein Darlehen zu erhalten, aber neben dem gebildeten Eigenkapital ermöglicht es dem Kreditnehmer, der Bank seine Sparfähigkeit und damit seine Tilgungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Diese Elemente stellen einen deutlichen Vorteil dar, wenn Sie einen Finanzierungsanfrage stellen.
Andererseits ist der Bausparvertrag auch unerlässlich, wenn Sie sich einen Anspruch auf staatliche Hilfen wie die Staatsgarantie für Ihren zukünftigen Hauskauf zurückgreifen wollen.
56 Euro pro Monat ist die minimale Sparleistung, die Sie erbringen müssen, Ihnen aber viel mehr einbringen wird...
Um steuerlich absetzbar zu sein, soll der Vertrag mit dem Vorsatz den Erwerb, den Bau oder den Umbau einer selbst genutzten Immobilie abgeschlossen werden.
Generell kann es für alle Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Luxemburg oder Ausland von Interesse sein, einen Bausparvertrag abzuschließen, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Neben der Rendite sind die erzielten Steuereinsparungen ein enormer Vorteil.
Hierfür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden, sowohl hinsichtlich der absetzbaren Beträge, die von Ihrem Steuerhaushalt abhängen, als auch hinsichtlich der tatsächlich förderfähigen Verträge (die von einer in Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassenen Gesellschaft angeboten werden müssen (Banken, Kreditinstitute und andere Finanzinstitute sind ausgeschlossen).
Wenn man nur den steuerlichen Aspekt betrachtet, hängt die Attraktivität von einer Reihe von Parametern ab.
Das Bausparguthaben bleibt verfügbar, wenn sie es für förderfähige Maßnahmen des Hauptwohnsitzes verwenden, so wie es das Steuergesetz vorsieht. Es gibt einige Vorteile, aber auch einige Einschränkungen.
Ein Grund mehr, mit unseren Experten zu sprechen, die Sie entsprechend Ihrer Situation und Ihren Zielen beraten können.
Unser Expertenteam berät Sie KOSTENLOS. Zögern Sie nicht, unser Kontaktformular auszufüllen oder sogar einen Onlinetermin zu buchen.
Hinweis: Wenn Sie noch von den Steuervergünstigungen für das ganze Jahr 2021 profitieren möchten, muss Ihr Bausparvertrag noch vor dem 17. Dezember 2021 abgeschlossen sein, damit Ihre Unterlagen korrekt bearbeitet werden können.
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